Testamentsgestaltung und Nachlassplanung
- Eingehende Beratung über das gesetzliche Erbrecht und die Gestaltungsmöglichkeiten durch Testament
- Entwurf eines abschreibefähigen (handschriftlichen) oder beurkundungsfähigen Testaments für Privatpersonen und Unternehmer
- Beratung im Zusammenhang mit Pflichtteilsrechten und Pflichtteilsansprüchen Vermächtnisberatung
- Beratung bei Schenkungen unter Berücksichtigung von erbschafts- bzw. schenkungssteuerlichen und erbrechtlichen Problemen
Testamentvollstreckung
- Wir garantieren die Umsetzung Ihrer testamentarischen Anordnungen
- Streit unter den Erben kann durch Testamentvollstreckung häufig vermieden werden
Sie machen sich Gedanken über die Unternehmensnachfolge?
Gerne beraten wir Sie und Ihren Nachfolger bei der Unternehmensübergabe, damit auch der steuerlich richtige Weg eingeschlagen wird und Sie auch im Ruhestand finanzielle Sicherheit genießen können. Ebenso behalten wir die erbrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Aspekte im Auge, um langwierige Familienstreitereien von Beginn an auszuschließen.
Denn eine geschickte erb- und gesellschaftsrechtliche Gestaltung vermeidet beim Übergang von Unternehmen auf die nachfolgende Generation langwierige Auseinandersetzungen, die viel Geld und Energie kosten.
Wir helfen Ihnen damit, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.